Welche Gewichtsgrenzen gelten?
Prüfen Sie vor der Fahrt unbedingt:
- Gewicht beider E-Bikes inklusive Zubehör
- max. Nutzlast des Fahrradträgers
- Eigengewicht des Trägers
- zulässige Stützlast bei einem Kupplungsträgers
- zulässige Hinterachslast und zulässiges Gesamtgewicht
- Freigabe des Trägers für Ihr Fahrzeug
Die einfache Rechnung: “Traglast des Trägers minus Fahrradgewicht” reicht also nicht aus. Bei einem Kupplungsstützträger zählen z.B. Träger und Fahrräder gemeinsam zur Stützlast.
Warum die Hinterachse besonders wichtig ist
Fahrräder werden meist hinten am Fahrzeug befestigt. Dadurch kann die Hinterachse deutlich stärker belastet werden als durch gleich schwere Gegenstände die vorne im Fahrzeug liegen. Auch wenn der Fahrradträger zwei E-Bikes tragen darf, kann die Hinterachse bereits zu stark belastet sein. Wer unsicher ist, sollte sein Wohnmobil reisefertig wiegen lassen.
Anhängerkupplungsträger
Bei einem Träger für die Anhängerkupplung gilt:
Eigengewicht des Trägers + Gewicht der E-Bikes ≤ zulässige Stützlast
Beispiel:
- Stützlast: 75 kg
- Träger: 20 kg
- zwei E-Bikes: 55 kg
Damit ist die zulässige Stützlast bereits vollständig ausgeschöpft. Zusätzlich muss der Träger selbst für das Gewicht und die verwendete Anhängerkupplung zugelassen sein. Die Angaben des Fahrzeug- und Trägerherstellers müssen immer beachtet werden.
Vor der Abfahrt
Vor der Abfahrt sind unbedingt nochmal zu prüfen:
- Sitzen beide Räder sicher in der Halterung?
- Sind alle Gurte und Haltearme fest?
- Funktionieren Beleuchtung und Kennzeichen?
- Ist der Träger für das Wohnmobil zugelassen?
- Sind alle Gewichtsgrenzen eingehalten?
Nach etwa 50km empfiehlt der ADAC alle Halterungen und Gurte zu kontrollieren, da bei Rucklungen oder Vibrationen während der Fahrt entsprechende Sicherungen verrutschen können. Auch bei längeren Pausen oder schlechten Straßen sollte ein Check erfolgen.
Fazit
Zwei E-Bikes am können problemlos am Wohnmobil transportiert werden, wenn Fahrradträger, Fahrzeug und Belastung zusammenpassen. Bei Unsicherheiten sollte das Reisemobil fertig beladen gewogen werden und die Fahrzeugfreigabe des Trägers geprüft werden.
Quellen
- ADAC: Fahrrad- und E-Bike-Transport
- ADAC: Fahrradträger für die Anhängerkupplung
- ADAC: Stützlast und Fahrradträger
- SAWIKO / AL-KO Vehicle Technology: Trägersysteme für Reisemobile