Winterreifen...reicht das Alpine-Symbol? Oder gelten im Ausland andere Regeln?

Wer im Winter mit dem Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich nicht allein auf das Alpine-Symbol auf dem Reifen verlassen. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Reiseland deutlich. Während in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gilt, greifen in Österreich, Frankreich oder Italien teils andere Regelungen. Besonders wichtig: Auch das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils kann von Bedeutung sein.

Was bedeutet das Alpine-Symbol eigentlich?

Das Alpine-Symbol, ein Berg mit Schneeflocke, kennzeichnet Reifen, die als Winterreifen im Sinne der entsprechenden europäischen Regelungen gelten. In Deutschland ist das Symbol entscheiden: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Fahrzeuge mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sein. Seit dem Ende der Übergangsregelung werden Reifen mit alleiniger M+S-Kennzeichnung nicht mehr als ausreichende Winterreifen anerkannt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Reifen mit Alpine-Symbol auch im Ausland alle Anforderungen erfüllen.

  1. Deutschland: Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen

    In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für einen vorgegebenen Zeitraum. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneter Bereifung gefahren werden. 

    Für Camper bedeutet das: Wer im November mit dem Wohnmobil nach Süden fährt und auf verschneite Straßen trifft, kann sich nicht darauf berufen, dass laut Kalender noch Herbst ist. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Der ADAC empfiehlt darüber hinaus min. 4mm Reifenprofiltiefe, auch wenn gesetzlich nur 1,6mm vorgegeben sind. 

  2. Österreich: Ab November wird es interessant

    Österreich arbeitet ebenfalls nicht mit einer pauschalen Winterreifenregelung für alle Fahrzeuge. Für Fahrzeuge bis 3,5t gilt vom 1.November bis 15.April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Hier müssen entsprechende Winterreifen montiert sein; alternativ können, unter bestimmten Bedingungen, Schneeketten ausgerüstet werden. 

    Interessant für Wohnmobilfahrer: Bei Fahrzeugen über 3,5t gelten in Österreich andere Anforderungen. Diese Fahrzeuge müssen zwischen dem 1.November und 15.April zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Der ADAC empfiehlt auch für schwere Wohnmobile, die als Sonderfahrzeug Wohnmobil zugelassen sind, die österreichischen Vorgaben genau zu prüfen. 

  3. Italien: Besonders genau auf die Straßen schauen

    Italien ist für Camper komplizierter. Hier gibt es keine landesweite einheitliche Winterreifenpflicht, die auf allen Straßen identisch gilt. Je nach Region und Straßen können unterschiedliche Regelungen gelten, auf bestimmten Straßen teilweise feste Bestimmungen zu Schneeketten oder Winterreifen. 

    Ein bekanntes Beispiel ist Südtirol: Auf der A22 zwischen Brenner und Affi gilt vom 15.November bis 15.April eine Winterausrüstungspflicht. 

    Für Camper: Nicht nur das Zielland, sondern die konkrete Route prüfen. 

    Zusätzlich gilt es in Italien eine Besonderheit bei der Verwendung bestimmter Winter- und Ganzjahresreifen außerhalb der eigentlichen Wintersaison. Vom 16. Mai bis 14.Oktober gelten für bestimmte Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex Einschränkungen. 

  4. Frankreich: Winterausrüstung vor allem in Bergregionen

    Auch Frankreich verfolgt einen anderen Ansatz. Eine allgemeine Winterreifenpflicht für das ganze Land gibt es nicht. In bestimmten Bergregionen gibt es zwischen dem 01.November und 31.März eine Winterausrüstungspflicht. 

    Seit November 2024 werden dort als Winterreifen grundsätzlich Reifen mit 3PMSF- bzw. Alpinen-Symbol anerkannt. Alternativ könnten unter bestimmten Bedingungen Schneeketten und Schneesocken vorgeschrieben und/oder anerkannt werden. 

    Deshalb gilt auch hier: Vor der Abfahrt die konkrete Route und Region prüfen.

  5. Schweiz: keine generelle Winterreifenpflicht

    In der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Winterreifenpflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen unproblematisch wären. Wer mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist und dadurch den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, kann mit Konsequenzen rechnen. Zusätzlich können auf bestimmten Strecken Schneeketten vorgeschrieben sein. 

Checkliste vor der Reise

  • zulässiges Gesamtgewicht des Wohnmobils?
  • Reifen mit Alpine-Symbol vorhanden?
  • Profiltiefe?
  • Passt der Reifen zum Fahrzeug?
  • geltende Regeln auf der Route?
  • Schneeketten erforderlich?

Fazit

Das Alpine-Symbol ist für Camper ein wichtiger Aspekt; aber keine vollständige Antwort auf die Frage nach der richtigen Winterausrüstung. In Deutschland ist bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Reifen mit Alpine-Symbol erforderlich, während in anderen Ländern andere Regelungen oder Zusätze gelten. Wer ins Ausland fahren möchte, sollte also immer die jeweiligen Routen und Regionen planen und entsprechend checken was gefordert wird. 


Quellen

  • ADAC: Winterreifenpflicht in Deutschland
  • ADAC: Winterreifen- und Schneekettenpflicht in Österreich, Italien und weiteren europäischen Ländern
  • ADAC: Frankreich – Winterausrüstung und Reifenregelungen
  • ADAC: Winterreifenpflicht im Ausland
  • Bundesministerium der Justiz: § 36 StVZO – Bereifung und Alpine-Symbol

Stand der Informationen: September 2026. Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften können sich ändern. Vor einer Auslandsreise sollten die aktuell geltenden Regelungen des jeweiligen Landes beziehungsweise der konkreten Route geprüft werden.

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