Seit 2025 Pflicht
Nach § 60 StVZO müssen Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach bestimmten Änderungen und anschließend regelmäßig geprüft werden. Die Pflicht betrifft fest verbaute Anlagen, die z.B. zum Kochen, Heizen oder Kühlen genutzt werden.
Was wird geprüft?
Kontrolliert wird die gesamte Anlage nach den technischen Vorgaben DVGW-Arbeitsblatts G 607. Dazu gehören unter anderem:
- Gasleitungen und Verbindungen
- Schläuche und Druckregler
- Gasflaschenanlage
- fest eingebaute Gasgeräte
- Abgasführung
- Dichtheit und Funktion
Ziel ist festzustellen, ob die Anlage sicher betrieben werden kann.
Gasprüfung und HU sind nicht dasselbe
Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung mit eigenem Nachweis. Sie muss nicht zwingend beim TÜV erfolgen, sondern kann auch bei einer anerkannten Prüfstelle oder qualifizierten Fachperson durchgeführt werden. Ihren nächsten Termin können sie auch direkt bei uns vereinbaren.
Was gilt bei Mängeln?
Werden z.B. undichte Verbindungen, beschädigte Leitungen oder überalterte Schläuche festgestellt, müssen die Mängel behoben werden. Anschließend kann eine erneute Prüfung erforderlich sein. Auch Schläuche und Druckregler haben ein Ablaufdatum und müssen in der Regel nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Bei Gasgeruch gilt: Gaszufuhr schließen, Zündquellen vermeiden und die Quelle fachgerecht prüfen lassen.
Änderungen und gebrauchte Fahrzeuge
Nach Änderungen an der Gasanlage kann eine Prüfung bereits vor Ablauf der 24 Monate notwendig sein. Beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils sollten Käufer deshalb auf den Prüfnachweis, das Alter von Schläuchen und Druckregler sowie mögliche Umbauten achten. Wer keine Flüssiggasanlage besitzt, muss auch keine entsprechende Gasprüfung durchführen lassen.
Fazit
Für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest verbauten Flüssiggasanlagen gilt seit 2025: Die Gasprüfung ist Pflicht und muss grundsätzlich alle 24 Monate erneuert werden. Prüftermin und Nachweis sollten ebenso im Blick behalten werden wie der Zustand der Anlage.